Beschreibung
Das allgemeine Ziel, die Achtung der Menschenrechte zu fördern und zu festigen, ist bereits in der UN-Charta von 1945 niedergelegt. Diesem Ziel dienen die AllgemeineErklärung der Menschenrechte (AEMR) von 1948 sowie die darauf aufbauenden Kernabkommen des internationalen Menschenrechtsschutzes der Vereinten Nationen. Dieallermeisten Rechte der AEMR eigentlich besser übersetzt als "Universelle Erklärung der Menschenrechte" wurden 1966 in zwei völkerrechtliche Verträge überführt, denInternationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte sowie den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, die beide 1976 in Kraft traten.Sie wurden im Laufe der Zeit durch weitere internationale Abkommen ergänzt.Internationale Menschenrechtsabkommen sind "living instruments". Die Auslegung der rechtlich verankerten Menschenrechte ist nicht starr. Viele völkerrechtliche undpolitische Debatten kreisen um eine zeitgemäße Auslegung bestehender Rechte. Auch das Verständnis davon, wer Träger der Menschenrechte ist und wen dieMenschenrechte auf welche Weise verpflichten, ist Veränderungen unterworfen. Zugleich kann der "Katalog" der Menschenrechte im Rahmen weiterer Abkommen verändertund erweitert werden. Die historische Entwicklungsoffenheit der Menschenrechte bedeutet allerdings nicht Beliebigkeit: Die Festschreibung neuer und die Neu-Interpretationbestehender Menschenrechte sind zwar notwendig, um "neuen" Unrechtserfahrungen und veränderten Lebensbedingungen Rechnung zu tragen, doch sind sie stets daraufhinzu prüfen, ob und inwiefern sie sich in das systematische Gefüge des Menschenrechtsschutzes einbetten lassen.Zugleich sind Menschenrechte aber auch nicht vor Rückschritten gefeit.
Autorenportrait
Heiner Bielefeldthat den Lehrstuhl für Menschenrechte und Menschenrechtspolitik an der Universität Erlangen-Nürnberg inne; von 2010 bis 2016 war er UN-Sonderberichterstatter fürReligions- und Weltanschauungsfreiheit.Andreas Casseearbeitet als promovierter Philosoph am Lehrstuhl für Angewandte Ethik am Institut für Rechtsphilosophie der Universität Zürich.Elisabeth Greifist Assoziierte Professorin am Institut für Legal Gender Studies der Johannes Kepler Universität Linz.Elisabeth Holzleithnerist Professorin für Rechtsphilosophie und Legal Gender Studies sowie Vorständin des Instituts für Rechtsphilosophie der Universität Wien.Markus Krajewskihat den Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Völkerrecht an der Friedrich- Alexander Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) inne; er ist Sprecher des Centre for Human RightsErlangen-Nürnberg (CHREN) an der FAU.Michael Krennerichist Privatdozent am Lehrstuhl für Menschenrechte und Menschenrechtspolitik der Universität Erlangen-Nürnberg und Vorsitzender des Nürnberger Menschenrechtszentrums.Vorname Michael Nachname KrennerichUrheberart Autorin Dr.Vorname Ingrid LeijtenTitelNachnameUrheberart Autor Prof. Dr.Vorname Samuel MoynTitelNachnameUrheberart Autor Prof. Dr.Vorname Eibe RiedelTitelNachnameUrheberart Autor Prof. Dr.Vorname Alexander SomekTitelNachnameIngrid Leijtenist promovierte Juristin und Assistant Professor am Department of Constitutional and Administrative Law of the Leiden University Faculty of Law.Anna Lübbeist Professorin für Öffentliches Recht und ADR sowie Kodirektorin des Centrums für interkulturelle und europäische Studien (CINTEUS) an der Hochschule Fulda.Samuel Moynist seit Juli 2017 Rechts- und Geschichtsprofessor an der Yale University (USA). International bekannt wurde er durch sein Buch "The Last Utopia. Human Rights in History"(2010).Eibe Riedelist emeritierter Professor für deutsches und ausländisches öffentliches Recht, Völkerrecht und Europarecht an der Universität Mannheim. Von 1997 bis 2012 war er Mitgliedim UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte.Alexander Somekist Professor für Rechtsphilosophie und Methoden der Rechtswissenschaften am Institut für Rechtsphilosophie der Universität Wien.
Inhalt
MenschenrechtsabkommenMarkus KrajewskiSchmückendes Beiwerk oder echte Ergänzung? Zur Wirkung der Menschenrechte im innerstaatlichen RechtEibe RiedelNarrationen aus dem UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle MenschenrechteElisabeth GreifDie Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination Against Women (CEDAW) Ein dynamisches Instrument zum Schutz der Menschenrechte (nur?) von FrauenHeiner BielefeldtInklusion als Menschenrechtsprinzip. Anmerkungen aus gegebenem AnlassIngrid LeijtenIndivisible Human Rights and Core Social Rights Protection under the European Convention on Human RightsSamuel MoynMenschenrechte in der GeschichteHintergrundMichael KrennerichDas Wahlrecht als Bürger- und Menschenrecht Standards und EigenartenAnna LübbeFlüchtlingspolitik in der Krise: unilaterale und kooperative ObergrenzenForumAndreas CasseeFür offene GrenzenAlexander SomekFür offene Fragen. Ein Kommentar zu CasseeTour d'HorizontMorten KjaerumHuman Rights Politics in Times of Confusion. How to Move ForwardBuchbesprechungen
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