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Der Zweck in der Kritik der teleologischen Urteilskraft

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Erschienen am 03.08.2010, 1. Auflage 2010
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Bibliografische Daten
ISBN/EAN: 9783640675555
Sprache: Deutsch
Umfang: 17 S., 0.30 MB
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Format: EPUB
DRM: Nicht vorhanden

Beschreibung

Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Philosophie - Theoretische (Erkenntnis, Wissenschaft, Logik, Sprache), Note: 1,0, Universität Potsdam (Institut für Philosophie), Veranstaltung: Der Lebensbegriff im deutschen Idealismus, Sprache: Deutsch, Abstract: Immanuel Kant legte 1790 mit seiner Kritik der Urteilskraft (KdU) eine philosophische Betrachtung vor, auf welche Weise der Mensch fähig ist, die Natur und ihre Gesetze zu kategorisieren und somit sich in ihr zurechtzufinden. Indem für die Objekte eine Kausalität nach Zwecken, gleichsam eine Rückführbarkeit auf Ursachen, angenommen wird, reflektiert der Mensch über Dinge außer ihm und erhält damit erst die Möglichkeit, diese als Objekte zu erkennen.Die umgangssprachliche Bedeutung von Zweckmäßigkeit bezieht sich auf die Nützlichkeit, die ein Gegenstand oder eine Handlung für etwas hat. Bezogen auf einen Zielzustand wird etwas als zweckdienlich betrachtet. Kant bezeichnet etwas als relative Zweckmäßigkeit, als Mittel zum zweckmäßigen Gebrauch (§ 63, 279), wenn es nutzbar oder zuträglich für andere ist. Da die relative Zweckmäßigkeit () dennoch zu keinem absoluten teleologischen Urteile berechtige (§ 63, 283), wird sie von Kant nur nebenbei behandelt.Zweckmäßigkeit bei Kant bezieht sich auf eine Annahme über die Beschaffenheit des Objekts selbst. Wenn etwas existiert, muss diesem Etwas ein Zweck zugrunde liegen, dass ihm zuvor eine Zweckmäßigkeit verlieh. Dabei spielt es keine Rolle, ob dem in der Tat so ist oder nicht. Denn die Annahme, einem Objekt müsse zwangsläufig ein Zweck zugrunde liegen, damit er existiere, ist für Kant nichts als eine Hilfsannahme, die es dem Menschen erst ermöglicht, das Objekt als solches zu erkennen.Wie bei künstlich hergestellten Gegenständen, Artefakten, ergibt sich bei der Betrachtung von Naturprodukten umgehend die Frage nach ihrem Schöpfer. Bei Gegenständen wie Uhren oder Häusern ist dies beispielsweise ein Uhrmacher, Handwerker oder Architekt. Bezogen auf Organismen stellt sich intuitiv der Gedanke ein, analog zu Gegenständen ließe sich ihre Existenz auf einen gottgleichen Schöpfer zurückführen. Nur scheint dieser Schluss aus empirischer Sicht des Menschen nicht möglich, ohne nicht eine große Unsicherheit anzunehmen. Zumindest zum Verständnis von Organismen muss daher eine andere Definition, das des Naturzwecks, und ein anderes Prinzip, das der Kausalität nach Zwecken, angenommen werden.

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