Bibliografische Daten
ISBN/EAN: 9783924570231
Sprache: Deutsch
Umfang: 120 S., 6 farbige Illustr.
Format (T/L/B): 0.8 x 22 x 17 cm
Einband: kartoniertes Buch
Beschreibung
Der Abschlussbericht der Fachkommission Optimierung der ambulanten und stationären Resozialisierung in Hamburg ist eine bisher einzigartige Zusammenstellung der Problemfelder praktischer Kriminalpolitik in einer Region. Die Vernetzung der verschiedenen Akteure in der Resozialisierung von Straffälligen ist ein bedeutender Schritt zur Verbesserung der Übergänge insbesondere zwischen Strafvollzug und ambulanter Straffälligenhilfe. Sie eröffnet die Möglichkeiten der fruchtbaren Kooperation mit anderen sozialen Diensten und Institutionen der sozialen Wiedereingliederung. Dabei ist es von großer Wichtigkeit festzustellen, dass Veränderungen des Gesamtkomplexes Resozialisierung nur zielgerichtet erfolgen können, wenn die Schwierigkeiten der Zusammenarbeit analysiert und offen gelegt werden. Für diesen Zweck stellt der vorliegende Bericht eine große Hilfe und einen wichtigen Baustein dar. Wir veröffentlichen diesen hier, um auch den Akteuren in anderen Regionen Anregungen zu geben, aus den Erfahrungen in Hamburg zu lernen und ggf. selbst solche Bestandsaufnahmen vorzunehmen und sie zur politischen Diskussion und Wirksamkeit zu bringen.
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Autorenportrait
Der DBH-Fachverband ist eine bundesweit und international aktive Organisation für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik. In ihr sind Verbände und Vereinigungen mit insgesamt über 10.000 Mitgliedern zusammengeschlossen, die landesweit, regional und lokal in der Straffälligen-, Bewährungs- und Opferhilfe arbeiten. Der DBH fördert die Praxis und Reform einer rechtsstaatlichen, sozialen Strafrechtspflege und eine humane Straffälligenhilfe, leistet einen Beitrag zur Kriminalprävention, arbeitet an der Beseitigung und Minderung von Ursachen, Erscheinungsformen und Folgeproblemen von Kriminalität, setzt sich ein für Schadenswiedergutmachung und für den TäterOpferAusgleich, unterstützt die Wiedereingliederung von Strafgefangenen. Der DBHFachverband fördert die Kooperation zwischen Angehörigen der Strafrechtsberufe, der Sozialen Dienste der Justiz und der nichtstaatlichen Straffälligenhilfe. Er trägt dazu bei, die Gegensätze zwischen Theorie und Praxis im Bereich der Sozialen Arbeit und im Strafrecht zu überbrücken und setzt sich dafür ein, die Anliegen von Kriminal und Sozialpolitik (besser) zu koordinieren. Die Arbeit des DBHFachverbandes ist darauf ausgerichtet, in der Bevölkerung Verständnis für eine soziale Strafrechtspflege und ihre Aufgaben zu wecken und zu stärken.