Beschreibung
Im September 2009 führte der der DBH-Fachverband zum 20. Mal seine Bundestagung mit der Beteiligung von vielen Fachleuten aus der Bewährungs-, und Straffälligenhilfe und angrenzenden Berufsfeldern durch. Das große Interesse, das hiermit dem Schwerpunkt der Tagung, dem Übergang zwischen dem Strafvollzug und der Nachbetreuung durch Bewährungs-, und Straffälligenhilfe sowie anderen Einrichtungen des sozialen Hilfesystems gezeigt wurde, ist seitdem keineswegs geringer geworden, sondern eher weiter gestiegen. Mittlerweile wird den Übergängen zwischen den verschiedenen Systemen und Institutionen der Strafrechtspflege, der justizinternen, der justiznahen, der nichtstaatlichen Sozialarbeit, der medizinisch-therapeutischen und der ehrenamtlichen Hilfe und aus ihnen heraus jene Aufmerksamkeit zuteil, die im Interesse des Resozialisierungserfolgs der Klienten vonnöten ist. In diesem Band werden instruktive Beispiele dafür vorgestellt, wie diese Übergänge im Einzelnen gestaltet werden können. Erneut wird darin die große Vielfalt und Bandbreite institutioneller Arrangements veranschaulicht, die aus der Kooperation von Angehörigen ganz unterschiedlich ausgebildeter und professionalisierter Berufe und deren Einfallsreichtum entstehen können und die vom föderalen System zugelassen, ermöglicht und teils gesetzlich vorgeschrieben werden.
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Autorenportrait
Der DBH-Fachverband ist ein bundesweit und international aktiver Verband für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik. In ihm sind Verbände und Vereinigungen mit insgesamt über 10.000 Mitgliedern zusammengeschlossen, die landesweit, regional und lokal in der Straffälligen-, Bewährungs- und Opferhilfe arbeiten. Der DBHFachverband fördert durch die eigene Buchreihe "DBHMaterialien" die Praxis und Reform einer rechtsstaatlichen, sozialen Strafrechtspflege und eine humane Straffälligenhilfe, leistet einen Beitrag zur Kriminalprävention, arbeitet an der Beseitigung und Minderung von Ursachen, Erscheinungsformen und Folgeproblemen von Kriminalität, setzt sich ein für Schadenswiedergutmachung und für den Täter-Opfer-Ausgleich, und unterstützt die Wiedereingliederung von Strafgefangenen. Hervor gegangen ist der DBH aus dem Verein "Deutsche Bewährungshilfe", der 1951 gegründet wurde und Träger von Pilotprojekten zur Einführung der Bewährungshilfe in das deutsche Strafrecht war.