Beschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Politik - Politische Systeme allgemein und im Vergleich, Note: 1,3, Technische Universität Chemnitz (Politikwissenschaft), Veranstaltung: Die Regierungssysteme der USA und BRD im Vergleich, Sprache: Deutsch, Abstract: Nahezu alle Verfassungsgerichte der liberalen Demokratien sind in diesen zentrale Akteure. Sie sollen die demokratischen Strukturen und Institutionen, auch gegen den Parlamentswillen, schützen. Demzufolge sind die Richter an den obersten Gerichten liberaler Demokratien auch Hüter der Verfassung. Doch sind die Verfassungsgerichte wirklich so unabhängig wie sei sein sollten oder gibt es eine Politisierung festzustellen? Die vorliegende Arbeit untersucht die richterlichen Berufungsverfahren der Verfassungsgerichte hinsichtlich einer möglichen Politisierung und daraus resultierenden Gefährdung der Unabhängigkeit. Der Schwerpunkt liegt dabei auf den verfassungsmäßigen und rechtlich gegebenen Regelungen. Dazu werden die Berufungsverfahren der beiden Staaten USA und BRD genauer betrachtet. Die USA, da diese eine der mächtigsten und politisch einflussreichsten Demokratien der Welt ist. Die BRD, da diese eine neue, nicht ausschließlich auf den finanziellen Sektor beschränkte, europäische Zivilmacht darstellt. Ein weiteres Argument für diese Fallauswahl ergibt sich aus den beiden unterschiedlichen Typen der Verfassungsgerichtsbarkeit. Der amerikanische Supreme Court kann der diffusen Verfassungsgerichtsbarkeit zugeordnet werden, dieser diente sogar als Vorbild dieses Typus. Das deutsche Bundesverfassungsgericht hingegen kann dem Typus der spezialisierten Verfassungsgerichtsbarkeit zugeordnet werden. Der prägnantesten Unterschied dieser beiden Typen ist die institutionelle Selbstständigkeit des Bundesverfassungsgerichts gegenüber dem Supreme Court. Ein weiteres wichtiges Unterscheidungsmerkmal stellt die Normenkontrolle dar, in der diffusen Verfassungsgerichtsbarkeit ist lediglich eine diffuse Normenkontrolle möglich, wohingegen in der spezialisierten eine abstrakte Normenkontrolle durch politische Akteure möglich ist.
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