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Die zivilrechtliche Haftung von Trainern und Übungsleitern für Sportunfälle in ihrem Wirkungsbereich

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Erschienen am 04.11.2002, 1. Auflage 2002
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Bibliografische Daten
ISBN/EAN: 9783638151979
Sprache: Deutsch
Umfang: 30 S., 0.55 MB
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Format: PDF
DRM: Nicht vorhanden

Beschreibung

Studienarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich Sport - Sonstiges, Note: 1,0, Georg-August-Universität Göttingen (Institut für Sportwissenschaften), Veranstaltung: Sport und Recht, Sprache: Deutsch, Abstract: Unsere Gesellschaft ist zunehmend mehr von Freizeit und somit auch vom Sport geprägt. Die Zahlen der Sportbegeisterten steigen fortwährend. Mit dem Sport sind aber auch Risiken verbunden. Sport bedeutet, daß ein Verletzungsrisiko nicht ausgeschlossen ist, sondern sogar mit eingeplant werden muß. Passiert nun ein Unfall, stellt sich dann immer wieder die Frage: "Wer war schuld?". Einige fühlen sich ungerecht behandelt, anderen sind die rechtlichen Grundlagen für die Haftung nicht bekannt oder sogar sind sie sich dessen gar nicht bewußt, daß sie für Dinge haftbar gemacht werden können.Gerade Trainer und Übungsleiter sollten darüber informiert sein, denn die Auswirkungen in rechtlicher, wirtschaftlicher und persönlicher Hinsicht können erheblich sein.Unwissen hat zur Folge, daß sich das Handeln von Trainern und Übungsleitern im Vorfeld nicht auf dieses mögliche Risiko einstellt. Viele Unfälle hätten vielleicht sogar vermieden werden können, wenn sich die Betroffenen von vornherein darüber im Klaren gewesen wären und ihr Handeln somit vorsichtiger wäre oder einige vielleicht nur gut gemeinte Dinge unterlassen worden wären. Genau dieses Problem soll in dieser Arbeit aufgegriffen werden.Ziel dieser Arbeit ist es die haftungsrechtlichen Grundlagen für Trainer und Übungsleiter in ihrem Wirkungsbereich darzustellen. Es soll im Besonderen darauf eingegangen werden, worauf sich die Haftung erstreckt und wo durch den Gesetzgeber Grenzen gesetzt worden sind, die insbesondere bei Vertragsverhältnissen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestehen.Man unterscheidet die strafrechtliche von der zivilrechtlichen Haftung. Das Strafrecht zählt zum öffentlichen Recht und ist nicht Bestandteil dieser Arbeit. Das Zivilrecht ordnet man dem Privatrecht unter. Es regelt die Beziehungen der Menschen untereinander. "Unter zivilrechtlicher Haftung versteht man die Verpflichtung zum Schadensersatz"1. Mit diesem Thema soll sich in dieser Arbeit beschäftigt werden.Eingangs werden die Begriffe und Grundlagendes Zivilrechtes erläutert. Anschließend wird anhand von Beispielen die Haftung bei Sportunfällen erklärt.So wird im Hauptkapitel zuerst die Haftung von Selbständigen dargelegt, die auch für Institutionen und juristische Personen gelten. Im folgenden werden die Besonderheiten von Trainern und Übungsleitern dargestellt, wenn sie nicht im eigenen Namen oder für eigene Rechnung handeln. [...]

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