Beschreibung
Einmal pusten und es leuchtet! Mitmach-Buch für die Allerkleinsten! Dieses Pappebuch für Kinder ab 18 Monaten begeistert durch seinen magischen Mitmach-Effekt: Einmal pusten und die Lichter im Buch beginnen zu leuchten! So können schon die Allerkleinsten der Tröste-Fee helfen, die kleinen Tiere wieder gesund zu machen. Der Hase ist hingefallen, der Biber hat Fieber und das kleine Schweinchen klagt über Bauchweh. Jetzt einmal pusten und sofort beginnt der Tröstezauber der kleinen Tröste-Fee zu leuchten! Schon geht es den kleinen Tieren viel besser. Ein liebevolles Tröste-Buch mit Puste-Licht! Die im Buch integrierten LED-Lämpchen werden duch den Luftstrom beim Pusten aktiviert und beginnen wie durch Zauberhand zu leuchten!
Warntext
ACHTUNG! Die Batterien dürfen nur von Erwachsenen ausgetauscht werden. Kinder dürfen das Buch nicht verwenden, solange das Batteriefach nicht ordnungsgemäß geschlossen ist. Bei Verschlucken der Batterien besteht Gesundheitsgefahr. Neue und gebrauchte Batterien sollten daher von Kindern ferngehalten werden. Zum Wechsel der Batterien die Schraube mit einem Schraubenzieher aufdrehen und die Batterieabdeckung abnehmen. Batterien gemäß den Polungszeichen '+' und '-' korrekt einlegen. Die Abdeckung mit der Schraube wieder sicher verschließen. Nur Batterien des vorgegebenen Typs verwenden (3 Stück AG-10/LR 1130 Knopfzellenbatterien). Ungleiche Batterietypen oder neue und gebrauchte Batterien dürfen nicht zusammen verwendet werden! Nicht wiederaufladbare Batterien dürfen auf keinen Fall aufgeladen werden! Sind die Batterien entladen oder wurde das Spielzeug längere Zeit nicht benutzt, müssen die Batterien entfernt werden. Die Anschlussklemmen dürfen nicht kurzgeschlossen werden.
ACHTUNG! Gebrauchte Batterien ordnungsgemäß an Sammelstellen im Handel oder in der Kommune entsorgen.
Autorenportrait
Sylvia Tress, wurde 1972 im Schwarzwald geboren. Seit ihrem Studium der Anglistik, Amerikanistik und Kunstgeschichte in Tübingen und Newcastle/England arbeitet sie für einen Kinderbuchverlag. Sie lebt mit ihrer Familie und zwei Katzen im Grünen nahe Stuttgart.
Schlagzeile
Lichter-Zauber zum Trösten
Verbraucherinformation zur Entsorgung von Elektro-Altgeräten,
Akkus und Batterien nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
Elektro- und Elektronikgeräte dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Damit Ihr Altgerät entsorgt oder einer fachgerechten Wiederverwendung zugeführt werden kann, können Sie es an einer geeigneten Rücknahmestelle abgegeben. Eine solche Rückgabe ist wichtig, da einige Altgeräte Schadstoffe enthalten können. Ebenso aber auch wertvolle Rohstoffe, die in den Nutzungskreislauf zurückgeführt werden sollen. Die Rückgabe ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Eine Aufstellung der Sammel- und Rücknahmestellen in Deutschland finden Sie unter folgender URL: Startseite
Sollten Produkte einen Akku enthalten, der nicht mit dem normalen Hausmüll entsorgt werden darf, wird dies über das Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne symbolisiert.
Bitte geben Sie dann dieses Produkt (bspw. einen defekten E-Reader) bei einer offiziellen Sammelstelle ab, damit der Akku fachgerecht ausgebaut werden kann. Entnehmbare Akkus oder Batterien können Sie kostenlos an einer geeigneten Rücknahmestelle abgeben, damit auch diese einer Wiederverwendung zugeführt werden können.
Bitte denken Sie daran, dass Sie vor einer Rückgabe alle personenbezogenen Daten auf Ihrem Altgerät löschen.