Beschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,7, Ruhr-Universität Bochum (Fakultät für Wirtschaftswissenschaften), Sprache: Deutsch, Abstract: Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, die bilanziellen Spielräume bei der Abgrenzung von CGUs vor dem Hintergrund des Impairment-Tests zu analysieren.Die Arbeit ist folgendermaßen strukturiert: Nach der Einleitung wird zunächst der Impairment-Test nach IAS 36 sowie die Vorgehensweise bei der Erfassung und Bilanzierung von Wertminderungen im Rahmen des Impairment-Tests erläutert. Zudem wird eine Definition des Begriff CGU gegeben. Im Anschluss daran erfolgt vor dem Hintergrund des Impairment-Tests eine genaue Abgrenzung von CGUs. Hierzu werden sechs Abgrenzungs- und Identifikationsmerkmale aufgezeigt sowie beispielhaft drei konkrete Fälle zur Abgrenzung von CGUs gegeben.Das International Accounting Standard Board (IASB) definiert mit IAS 36 einen Standard zur Prüfung der Werthaltigkeit von bilanziell erfassten Vermögenswerten (impairment of assets). Im Jahr 2004 veröffentlichte das IASB eine überarbeitete Fassung des Werthaltigkeitstests (impairment test) für langlebige Vermögenswerte, einschließlich des Goodwills. Im selben Jahr wurde der IFRS 3 zu Unternehmenszusammenschlüssen eingeführt, wodurch die praktische Bedeutung von außerplanmäßigen Abschreibungen gemäß IAS 36 deutlich zugenommen hat. Der Goodwill entzieht sich einer direkten Bewertung und wird daher auf der Ebene einer cash generating unit (CGU) auf seine Werthaltigkeit (impairment) untersucht. Eine CGU als kleinste identifizierbare Gruppe von Vermögenswerten umfasst alle Vermögenswerte, welche zur Leistungserstellung erforderlich sind. Die Abgrenzung von CGUs orientiert sich dabei im Wesentlichen an den Strukturen der internen Unternehmenssteuerung. Der Impairment-Test liefert sowohl Eigen- als auch Fremdkapitalgebern entscheidungsnützliche Informationen bzgl. einer Darlehensvergabe sowie Prolongations-, Investitions- und Desinvestitionsentscheidungen. Wohingegen das bilanzierende Unternehmen daran interessiert ist bilanzielle Spielräume zu nutzen, um die Wertminderung von Vermögensgegenständen möglichst zu vermeiden. Für das Jahr 2014 legte die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) den Goodwill-Impairment-Test als ersten von fünf Prüfungsschwerpunkten fest.
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