Beschreibung
Nachdruck der Originalausgabe von 1908. Ernst von Meier beschreibt in seinem Werk die preußischen Reformen waren eine Reihe von Staats- und Verwaltungsreformen des frühen 19. Jahrhunderts, die von gesellschafts- und wirtschaftspolitischen Maßnahmen begleitet wurden. Sie waren eine Reaktion auf die Niederlage Preußens gegen Napoleon in der Schlacht bei Jena und Auerstedt im Jahr 1806. Große Gebietsverluste, erdrückende Tributzahlungen an Frankreich und das Bestreben, sich im Kreis der Großmächte zu behaupten, nötigten die preußische Staatsführung seit 1807 zu Modernisierungen, die auf den Ideen der Aufklärung beruhten und Teil einer gesamteuropäischen Entwicklung waren. Karl Freiherr vom Stein und nach ihm Karl August Fürst von Hardenberg waren hauptverantwortlich für die Leitlinien der Politik und trieben die staatliche Neuordnung und Verwaltungsreformen sowie die Veränderungen in Agrarverfassung und Gewerbeordnung voran. Hinzu kamen die damit verknüpften Militärreformen von Gerhard von Scharnhorst, August Neidhardt von Gneisenau und Hermann von Boyen sowie die von Wilhelm von Humboldt eingeleiteten Reformen im Bildungswesen. Den Zusammenhang des Reformkomplexes machte Gneisenau deutlich, als er meinte, Preußen müsse sich auf den dreifachen Primat der Waffen, der Wissenschaft und der Verfassung gründen.
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Autorenportrait
Ernst von Meier, geboren als Ernst Ludwig Arnold Meier (geboren am:12. Oktober 1832 in Braunschweig; gestorben am: 21. April 1911 in Berlin), war ein deutscher Rechtswissenschaftler. Ernst von Meier stammte aus einem alten Hildesheimer Bürgergeschlecht, aus denen Theologen, Beamte und Juristen hervorgegangen sind. Meier begann im Jahr 1852 ein Studium an der Universität Heidelberg, wo er unter anderem Vorlesungen der Geschichtswissenschaftler Ludwig Häusser und Georg Gervinus besuchte. Sein Hauptaugenmerk lag auf dem Studienfach Jura, wozu er die Vorlesungen von Robert von Mohl hörte. 1855 wechselte er an die Friedrich-Wilhelms-Universität nach Berlin, wo er sein erstes juristisches Examen bestand und 1856 mit dem Thema Die Rechtsbildung in Staat und Kirche zum Doktor des Kirchenrechtes promovierte. 1856 habilitierte er an der Universität Göttingen und war in der Folge Privatdozent für Kirchenrecht, Rechtsenzyklopädie, deutsche Rechtsgeschichte sowie deutsches Staatsrecht. Im Jahr 1865 wechselte Meier zurück nach Berlin, wo er 1866 erneut habilitierte. Er hatte zudem eine Stelle als Regierungsreferendar in Stettin. 1868 wurde er als außerordentlicher Professor der juristischen Fakultät an die Universität Halle-Wittenberg gerufen. Nach seiner Teilnahme am Frankreichfeldzug und folgte Meier 1871 einem Ruf als ordentlicher Professor an die Universität Halle-Wittenberg. Meier wurde im Jahr 1879 Rektor der Hallenser Alma Mater, 1886 Kurator an der Universität Marburg und 1888 Kurator an der Universität Göttingen. Im selben Jahr wurde er in den preußischen Adelsstand erhoben. Aufgrund von Auseinandersetzungen mit Minister Friedrich Althoff ging er wieder nach Berlin zurück, wo er sich in seinen letzten Lebensjahren literarisch betätigte. 1894 verlieh ihm die Universität Göttingen die philosophische Ehrendoktorwürde. 1901 wurde er Mitglied der Akademie der Wissenschaften zu Göttingen. Meier hat mit seinen Arbeiten maßgeblich am Aufbau des deutschen Staatswesens beteiligt. Durch seine Arbeiten wurden maßgebliche Entwicklungen im deutschen Staatswesen in Gang gesetzt.