Beschreibung
Christoph Wolf stellt die Entwicklung der Rechtsprechung des EuGH vor dem Hintergrund der Defizite zweier nationaler Rechtsordnungen dar. Der erste Teil erklärt den ergänzungsbedürftigen gemeinschaftsrechtlichen Staatshaftungsanspruch, der gegenüber nationalen Ansprüchen subsidiär ist. Er bejaht die Frage der Kompetenz des EuGH zur Rechtsfortbildung, widmet sich der Ausgestaltung der Anspruchsvoraussetzungen, zeigt Unklarheiten und Widersprüche auf und räumt diese aus. Der zweite Teil treibt die Einpassung dieser Vorgaben in das deutsche Staatshaftungsrecht voran. Er stellt in Abgrenzung zu der bisherigen Rechtsprechung dar, inwiefern die Amtshaftung und Aufopferung bei gemeinschaftsrechtswidrigem Verhalten eingreifen. Hiernach spielt er den gemeinschaftsrechtlichen Staatshaftungsanspruch im Anschluß an die 'Brasserie du Pêcheur'-Entscheidung des BGH durch und geht auf eine gesetzliche Normierung auf nationaler Ebene ein. Im dritten Teil verdeutlicht Wolf die Unterschiede des französischen Staatshaftungssystems anhand der Leiturteile des Conseil d'État (CE) 'Alivar' zur Haftung sans faute und 'Philip Morris' zur Haftung für faute de service. Im Ergebnis gelangt der CE - wegen seiner Bemühungen um Autonomie gegenüber dem Gemeinschaftsrecht - zu einer Bejahung von Staatshaftungsansprüchen bereits nach nationalem Recht. Die Schlußbetrachtung hält die Vergemeinschaftung des Staatshaftungsrechts für abgeschlossen und würdigt die flexiblere Haltung des CE als Anregung an den BGH.
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