Beschreibung
Zum Werk Das zweibändige Werk aus der Reihe der Beck'schen Großkommentare behandelt das gesamte Vergaberecht. Die wesentlichen Regelungen sind im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen zusammengeführt und vereinheitlicht. Einzelheiten der Vergabeverfahren werden in Rechtsverordnungen geregelt. Der 4. Teil des GWB, in dem die Grundsätze des Vergaberechts und des Rechtsschutzes ausgestaltet sind, bildet den Schwerpunkt des letztmalig 2022 erschienenen Band 1. Der nun in neuer Auflage erscheinende Band 2 fasst im Schwerpunkt die folgenden vergaberechtlichen Verordnungen zusammen: Vergabeverordnung In der VgV werden die verschiedenen Verfahrensformen erläutert. Dies umfasst die Zulassungsvoraussetzungen für die Wahl einer Verfahrensart und Regeln zum genauen Ablauf der einzelnen Verfahrensarten und genaue Fahrpläne zur Durchführung der jeweiligen Verfahrensart. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Eignung und auf sonstigen Anforderungen an Unternehmen. Sektorenverordnung Die SektVO regelt die Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung durch Sektorenauftraggeber (z.B. kommunale Versorgungswirtschaft). Verteidigungs- und Sicherheitsbereich Durch die VSVgV werden für die Beschaffung im Sicherheitsbereich einheitliche EU-weite Verfahrensregeln geschaffen. Konzessionsvergabeverordnung In der Verordnung KonzVgV finden sich Vorschriften zur Vergabe von Bau- und Dienstleistungskonzessionen. Vorteile auf einen Blick - Vergaberecht auf aktuellem Stand mit der Novelle 2023 versierte Sachkennerinnen, Sachkenner, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bieten umfassende Kommentierung auf höchstem Niveau intensive Durchdringung der Einzelfragen, ohne die praktische Anwendbarkeit außer Acht zu lassen das SaubereFahrzeugeBeschaffungsgesetz kommentiert auf neuestem Stand Zur Neuauflage Erstmalig aufgenommen die - Wettbewerbsregisterverordnung (WRegV) Verordnung PR 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen (PreisV) Zielgruppe Für mit der öffentlichen Auftragsvergabe Befasste in Unternehmen, Behörden, Verwaltung und Justiz sowie der Anwaltschaft.