Beschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Geschichte Europas - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Universität Duisburg-Essen, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Augsburger Friedenswerk, sowie der westfälische Frieden sind beides Abkommen mit immenser Bedeutung. Durch das Augsburger Friedenswerks von 1555 wurden erstmals auf Grund von reichsrechtlichen Beschlüssen die grundlegenden Bedingungen für eine friedliche und dauerhafte Koexistenz von Luthertum und Katholizismus im alten Reich festgelegt. Es gilt als Abschluss des Reformationszeitalters in Deutschland das 1517, angeführt durch Martin Luther, begann. Der westfälische Frieden wurde zu einer Art Grundgesetz des Alten Reiches und ist die bis zum heutigen Tage am längsten bestehende Verfassung in der deutschen Geschichte. Johannes Burkhardt, deutscher Historiker mit Publikationen zum Dreißigjährigen Krieg, beschreibt diesen anlässlich zum 350. Jubiläum als das größte und grundlegendste Friedenswerk der Neuzeit, vielleicht der Geschichte überhaupt. Die grundlegende Fragestellung dieser Hausarbeit ist: Inwieweit ähneln sich bei einem Vergleich des Augsburger Religionsfriedens von 1555 und dem westfälischen Frieden von 1648 die verfassungsrechtlichen Grundlagen und die jeweiligen gesellschaftlichen und politischen Umstände? Die Betrachtung des Augsburger Reformwerks beschränkt sich auf die Paragraphen 9 bis 30, da diese sich mit dem Religionsfrieden befassen. Paragraphen 1 bis 8 werden auf Grund von fehlender Relevanz ausgelassen. Paragraphen 31 bis 103 werden nicht betrachtet, da diese zur Reichsexekutionsordnung gehören und somit hier nicht von Bedeutung sind. Die Betrachtung des westfälischen Friedens in dieser Arbeit geschieht über den Osnabrücker Friedensvertrag, welcher die gesetzliche Verfassungsurkunde war und größerer Bedeutung zukam. Um der Fragestellung auf den Grund zu gehen werden zunächst die Grundlagen des historischen Kontexts dargelegt. Angefangen bei Luther und seinen 95 Thesen im Jahre 1517, bis hin zu dem westfälischen Frieden 1648. Für einen Vergleich ist es weiterhin erforderlich beide Friedensdokumente in ihrer Vollkommenheit vorzustellen und zu analysieren. Schließlich folgt der Vergleich, der sich auf die zeitgenössischen Umstände und die verfassungsrechtlichen Grundlagen beschränkt.
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