Beschreibung
Die Familienerbfolge gehört zu den zentralen Elementen des deutschen Erbrechts. Gewichtige erbrechtliche Rechtsfolgen hängen von familienrechtlichen (Vor-)Fragen ab. Beispielhaft seien hier nur das Abstammungs- und das Ehe- und Güterrecht genannt. Familienrechtliche und erbrechtliche Fragen stehen in vielschichtigen Abhängigkeitsverhältnissen, die sowohl der familienrechtliche als auch der erbrechtliche Berater beherrschen muss. Sowohl bei der Gestaltung von Eheverträgen als auch von letztwilligen Verfügungen ist die Kenntnis dieser Problemfelder unerlässlich. Der Familienrechtler kann sein Fachgebiet nicht betreiben, ohne die erbrechtlichen Folgen familienrechtlicher Verhältnisse zu kennen und zu berücksichtigen. Und umgekehrt kommt der Erbrechtler nicht ohne Kenntnis des Familienrechts aus. Deshalb ist es von großem praktischen Interesse, diese vielschichtigen wechselseitigen Wirkungen darzustellen und diesbezügliche Anwendungsempfehlungen zu geben. In dem Buch "Familienrecht in der erbrechtlichen Beratung" werden diese Verknüpfungen zwischen Familienrecht und Erbrecht übersichtlich mit hohem Praxisbezug behandelt
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Autorenportrait
Holger Siebert, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht, Alsfeld Heiko Ritter, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht, Mannheim Dr. Gudrun Möller, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht, Haltern am See