Beschreibung
Das Haftungsregime für Host- und Access-Provider im Bereich der Telemedien wird umfassend rechtlich analysiert. Es wird insbesondere eingegangen auf den kontrovers diskutierten Rechtsrahmen für hoheitliche Sperrungsverfügungen (z.B. Kinderpornographie), das System der abgestuften Verantwortlichkeit nach dem Telemediengesetz (TMG) sowie das Phänomen der sog. Internet-Piraterie im Lichte der Forderung der Rechteinhaber nach einer "Graduated Response". Die Rechtsprechung des BGH zu wettbewerbsrechtlichen Verkehrspflichten und zur Störerhaftung im Immaterialgüterrecht wird detailliert untersucht. Bereits für Host-Provider ergibt sich daraus eine erhebliche Rechtsunsicherheit. Daher wird besonders problematisiert, inwieweit auch Access-Provider als zivilrechtliche Störer für Rechtsverletzungen Dritter im Internet zur Verantwortung gezogen werden können. Dies wird im Ergebnis verneint.
Autorenportrait
Dr. Dieter Frey, LL.M., Jahrgang 1967, studierte in Bonn, Lausanne und Brügge. Nach seinem ersten Staatsexamen im Jahre 1993 erwarb er im Juni 1995 am Europa-Kolleg Brügge den Grad eines Master in European Community Law (LL.M.). 1998 legte er das zweite Staatsexamen ab und beendete seine Promotion im Europäischen Medienrecht. Zuvor war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Professor Dr. Ulrich Everling am Zentrum für Europäisches Wirtschaftsrecht der Universität Bonn tätig. Von 1998 bis 2000 arbeitete er für eine international tätige Anwaltssozietät in Brüssel. Seit Gründung der Kanzlei FREY RECHTSANWÄLTE konzentriert er sich auf die Beratung von Mandanten aus der Medien-, Sport-, Internet- und Telekommunikationsbranche. Dr. Frey ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und Lehrbeauftragter für Medienmanagement und Sportrecht an der Business and Information Technology School (BiTS) und Dozent an der Internationalen Filmschule Köln (ifs).